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SCSS, NSC, Post-Termineinlagen, RD, MIS: Geld vorzeitig abheben? Kennen Sie Regeln und Zinssätze

Dec 16, 2023Dec 16, 2023

Eine vorzeitige Schließung ist jederzeit nach dem Öffnungsdatum zulässig. Zinssatz: 1) Wenn das Konto vor Ablauf eines Jahres geschlossen wird, sind keine Zinsen zahlbar, und wenn Zinsen auf das Konto gezahlt werden, werden diese grundsätzlich zurückerstattet. 2) Wenn das Konto nach einem Jahr, aber vor Ablauf von zwei Jahren geschlossen wird Datum der Kontoeröffnung wird ein Betrag in Höhe von 1,5 Prozent vom Kapitalbetrag abgezogen.3) Wenn das Konto nach zwei Jahren, aber vor fünf Jahren ab dem Datum der Kontoeröffnung geschlossen wird, wird ein Betrag in Höhe von 1 Prozent vom Konto abgezogen Kapitalbetrag.4) Das verlängerte Konto kann nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Kontoverlängerung ohne jeden Abzug geschlossen werden.

Eine vorzeitige Auszahlung ist drei Jahre nach Kontoeröffnung möglich. Benutzer müssen ein Antragsformular bei der betreffenden Postfiliale einreichen. Zinssatz: Kunden erhalten den für das Postsparkonto geltenden Zinssatz, wenn sie vorzeitig Geld von wiederkehrenden Posteinlagen abheben.

Anleger können ihr Geld aus Post-Termineinlagen nach sechs Monaten abheben. Zinssatz: Wird das Post-Festgeld nach sechs Monaten und vor Ablauf eines Jahres geschlossen, erhalten Anleger den zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz für das Post-Sparkonto. Für das April-Juni-Quartal 2023 beträgt der Zinssatz des PO-Sparkontos 4 Prozent. Wird ein dreijähriges POTD- oder fünfjähriges POTD-Konto nach einem Jahr vorzeitig geschlossen, wird der Zinssatz mit zwei Prozent berechnet niedriger als der Festgeldzinssatz (dh zwei oder drei Jahre) für abgeschlossene Jahre. Für den verbleibenden Zeitraum von weniger als einem Jahr gelten die PO-Sparzinssätze.

Eine vorzeitige Schließung des Post Office Monthly Income Scheme-Kontos ist nach einem Jahr zulässig. Zinssatz: 1) Wenn das Konto nach einem Jahr und vor Ablauf von drei Jahren ab dem Datum der Kontoeröffnung geschlossen wird, wird ein Abzug in Höhe von 2 Prozent vom Kapital abgezogen und der Restbetrag ausgezahlt.2) Wenn das Konto Wird das Konto nach drei Jahren und vor Ablauf von fünf Jahren ab dem Datum der Kontoeröffnung geschlossen, wird ein Abzug in Höhe von 1 Prozent vom Kapital abgezogen und der Restbetrag ausgezahlt.

Eine vorzeitige Auszahlung ist vor Ablauf von fünf Jahren nicht zulässig, mit Ausnahme der folgenden Bedingungen: 1) Beim Tod eines einzelnen Kontos oder eines oder aller Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos. 2) Bei Verfall durch einen Pfandgläubiger, der ein amtlicher Beamter ist. 3) Auf Anordnung durch das Gericht

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